Sovita - Ambulante Pflege

Wir unterstützen Sie im eigenen zu Hause

Ob Ihr Angehöriger nach einem Krankenhausaufenthalt weiterhin gut betreut werden soll oder er seinen Lebensabend gern zu Hause verbringen möchte. Im Rahmen der ambulanten Pflege oder auch Hauskrankenpflege, betreuen und pflegen wir Pflegebedürftige im eigenen zu Hause.

Wir stehen Ihnen bei der Bewältigung häuslicher und alltäglicher Herausforderungen gern zur Seite und sichern auch die vom Hausarzt verordneten Behandlungsmaßnahmen ab. Zum Beispiel: Medikamentengabe, Verbände, Injektionen, Strombehandlungen oder eine Portversorgung.

Oftmals überrascht uns solch ein plötzlicher Pflegefall. Viele Fragen stehen im Raum und Entscheidungen müssen meist schnell getroffen werden. Gern unterstützen wir Sie mit unseren Erfahrungen und finden gemeinsam die richtigen Antworten.

Leistungen der Krankenversicherung (Behandlungspflege)

Ob jung oder alt, ob nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder durch allgemeine Verschlechterung des Gesundheitszustandes,
ein Pflegefall kann plötzlich auftreten.

Auf einmal ist häusliche Krankenpflege/ Behandlungspflege notwendig. Wir stehen im direkten Austausch mit den behandelnden Ärzten und Kliniken und gewährleisten in Absprache mit ihnen eine optimale Versorgung.

Die häusliche Krankenpflege umfasst die Behandlungspflege, wie zum Beispiel:

- Medikamentengabe
- Blutdruckkontrolle
- Verabreichen von Injektionen
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

Aus wichtigem Grund können auch grundpflegerische Leistungen und hauswirtschaftliche Verrichtungen erbracht werden.

Leistungen der Pflegeversicherung (Grundpflege)

Unter Pflegeleistungen versteht man alle Leistungen, auf die Pflegeversicherte nach Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs und bei Anerkennung eines Pflegegrades Anspruch haben. Die Pflegeversicherung trägt grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen von Angehörigen, Betreuungskräften und professionellen Pflegekräften.

Die Pflegeversicherung will die Versorgung in der Häuslichkeit fördern. Ziel ist es, die Pflege und Betreuung der Betroffenen zu erleichtern sowie ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu steigern.

Dabei können die Betroffenen zwischen selbst geleisteter Pflege durch Angehörige oder einem professionellen Pflegedienst wählen. Beides ist auch kombinierbar.

Ob Pflegebedürftige Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungen beziehen möchten, bleibt ihnen selbst überlassen.

Im Unterschied zu einer akuten Erkrankung ist die Pflegebedürftigkeit meist eine dauerhafte Einschränkung. Die Pflegeversicherung kommt erst zum Einsatz, wenn man auf Dauer – voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate – wegen einer Krankheit oder Behinderung in erheblichen Umfang auf Hilfe angewiesen ist.

Einen Anspruch auf Pflegeleistungen hat man, wenn in den folgenden Bereichen ein Hilfebedarf festgestellt wurde:

Körperpflege, zum Beispiel Hilfe beim Baden oder der Zahnpflege
Ernährung, zum Beispiel mundgerechte Zubereitung der Nahrung
Bewegung, zum Beispiel Hilfe beim An- und Auskleiden
Hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel Hilfe bei der Reinigung der Wohnung

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die ausschließlich von ihren Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, beziehen Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Pflegesachleistungen

Entscheidet sich der Pflegebedürftige für eine professionelle Pflege durch einen Pflegedienst, so erhält er Pflegesachleistungen. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag direkt mit der Pflegekasse ab.

Urlaubs- und Verhinderungspflege

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen.
Das können stellvertretend Pflegehilfskräfte, Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde sein.
Das Konzept der Verhinderungspflege sieht vor, dass pflegende Angehörige oder der Pflegebedürftige selbst, ersatzweise einen ambulanten Pflegedienst oder Verwandte, Freunde oder Nachbarn engagiert, um den Pflegebedürftigen stellvertretend für die Hauptpflegeperson zu pflegen. Die Verhinderungspflege erstattet die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe.
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.

zusätzliche Betreuungsleistungen / Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI

Jedem Pflegebedürftigen, dem die Pflegekasse einen Pflegegrad genehmigt hat, stehen monatlich nochmals 125,00 € für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung. Dieser Entlastungsbetrag wird nicht pauschal von der Kasse bezahlt.

Vielmehr ist die Leistung eine Ergänzung und soll insbesondere pflegende Angehörige oder Pflegepersonen von gerontopsychiatrisch veränderten Menschen, geistig Behinderten und psychisch kranken Menschen entlasten.

Werden bis zum Jahresende nicht alle Leistungen ausgeschöpft, so kann der Betrag bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres genutzt werden.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Betroffene mit dem Pflegegrad 1 haben auch einen Anspruch auf eine Pflegeberatung, diese ist jedoch keine Pflicht.

Ziel der Beratung ist die Sicherung der Qualität der Pflege. Eine Pflegefachkraft kommt in die Häuslichkeit des Pflegebedürftigen und berät den Betroffenen und die Pflegepersonen zur individuellen Pflegesituation und empfiehlt Maßnehmen, um die Pflegesituation zu verbessern.

Versorgung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Jeder hat den Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt zu leben. Bei Pflegebedürftigkeit ist die Versorgung im Heim nicht immer die erste Wahl.

Das Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft bietet eine schöne Alternative zur vollstationären Pflege.

In diesen Gemeinschaften leben acht ältere Menschen als normale Mieter in einer geeigneten Wohnung zusammen. Die pflegerische Versorgung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst. Das Pflegepersonal ist jederzeit verfügbar. Im Vordergrund steht dabei, verlorene Fähigkeiten der Bewohner punktuell zu reaktivieren und noch vorhandene Kompetenzen nutzen.

Das Leben in einer überschaubaren Gruppe bietet die Möglichkeit, im Tagesablauf auf die individuellen Wünsche und Erfordernisse des Bewohners einzugehen.

Die Lebensqualität unserer Pflegekunden Tag für Tag zu erhalten und zu verbessern ist unser Anspruch.

So erreichen Sie uns

Pflegeheim

Ansprechpartner: Einrichtungsleiterin
Daniela Nath

Pflegedienstleitung: Jeanette Kroll

  • Sovita GmbH
    Seniorenhaus „Regenbogen“
  • Querstraße 37
    03044 Cottbus
  • Telefon: 0355 48 55 5 0
    Telefax: 0355 48 55 5 55
  • E-Mail:
    n.nath@sovita-pflege.de

Tagesbetreuung

Ansprechpartner: Pflegedienstleitung
Frances Schaefer

stellv. Pflegedienstleitung: Liane Stoller

  • Sovita GmbH
    Tagesbetreuung „Am großen Spreewehr“
  • Am großen Spreewehr 7b
    03044 Cottbus
  • Telefon: 0355 49 48 16 44
    Telefax: 0355 49 48 14 46
  • E-Mail:
    tagesbetreuung@sovita-pflege.de

Ambulanter Pflegedienst

Ansprechpartner: Pflegedienstleitung
Carolin Emrich

Verwaltung: Anett Klement

  • Sovita GmbH
    Ambulanter Pflegedienst
  • Lieberoser Str. 4
    03046 Cottbus
  • Telefon: 0355 28 86 98 90
    Telefax: 0355 28 86 98 98
  • E-Mail:
    info@sovita-pflege.de