Ambulante Pflege
26.08.2025

Ambulante Pflege –
wir unterstützen Sie im eigenen Zuhause

Ob nach einem Krankenhausaufenthalt oder beim Wunsch, den Lebensabend daheim zu verbringen: Wir versorgen Pflegebedürftige direkt in ihrer vertrauten Umgebung und helfen, den Alltag zu meistern. Plötzliche Pflegefälle bringen viele Fragen mit sich – mit unserer Erfahrung finden wir gemeinsam schnelle, passende Lösungen.

Leistungen der Krankenversicherung

(Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung)

  • Medikamentengabe
  • Blutdruckkontrolle
  • Injektionen verabreichen
  • Wundverbände anlegen / wechseln
  • Port‑ und Stomabehandlung

 

Wir stehen im engen Austausch mit Hausärzten und Kliniken, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Bei Bedarf unterstützen wir zusätzlich mit grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben.

Leistungen der Pflegeversicherung

(Grundpflege bei anerkanntem Pflegegrad)

Bereich Beispiele für unsere Unterstützung
Körperpflege Hilfe beim Baden, Duschen, Zahnpflege
Ernährung Mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten
Bewegung An‑ und Auskleiden, Mobilisation
Hauswirtschaft     Reinigung der Wohnung, Wäsche, Einkäufe

 

Pflegebedürftige können wählen zwischen

  • Pflegegeld (Versorgung ausschließlich durch Angehörige)
  • Pflegesachleistungen (professioneller Pflegedienst)
  • Kombinationsleistung (gemeinsame Betreuung durch Angehörige und Pflegedienst)

Urlaubs‑ & Verhinderungspflege

Sind Angehörige wegen Urlaub, Krankheit oder Terminen verhindert, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, Verwandter, Freund oder Nachbar zeitweise die Pflege. Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Entlastungsbetrag nach § 45 b SGB XI

Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhalten monatlich 125 € für zusätzliche Betreuungs‑ und Entlastungsleistungen. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Eine Pflegefachkraft besucht Sie zu Hause, begutachtet die Pflegesituation und gibt praxisnahe Tipps. Für Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

Versorgung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Für alle, die nicht allein wohnen möchten, gibt es die Alternative der Senioren‑WG:

  • 8 Bewohner*innen leben als Mieter in einer großen Wohnung
  • Unser Pflegeteam ist jederzeit erreichbar
  • Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu nutzen und verlorene Kompetenzen behutsam zu reaktivieren